1.         Vertragsbedingungen

Dieser Abschnitt regelt die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur Creath Agency GmbH nachfolgend Creath genannt, sowie dem jeweiligen Kunden, welcher Dienste von Creath beansprucht. Somit sind die Inhalte dieses Dokumentes, automatisch integrierter Bestandteil jedes Auftrags, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

2.       WIR BEWAHREN STILLSCHWEIGEN TREUEPFLICHT & GESCHÄFTSGEHEIMNIS 

Creath legt höchsten Wert auf Verschwiegenheit und Diskretion. Wir verpflichten uns deshalb, unseren Kunden gegenüber, die in Anspruch genommenen Dienste, gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt umzusetzen. Projektbezogene Inhalte werden stets vertraulich behandelt. Ebenso ist es uns ein Wunsch, stets objektiv und im Sinne des Kunden zu handeln.

3.         GEMEINSAM ZUM ERFOLG - MITWIRKUNGSPFLICHT

Um die gemeinsam definierten Ziele zu erreichen, bedarf es einer sauberen und unkomplizierten Zusammenarbeit. Wir sind daher auf eine pünktliche Lieferung von eingeforderten Daten, klarer Instruktionen, sowie die Weiterleitung notwendiger Informationen angewiesen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, werden wir je nach Situation und Rücksprache separat in Rechnung stellen.

4.       WAS DU ZAHLST GEHORT AUCH DIR NUTZUNGSRECHTE

Ein wichtiger Ansatz unseres Geschäftsmodells beinhaltet transparente Zahlen sowie faire Preise. Wir sind davon überzeugt, mehr Nutzen aus einem zufriedenen Kunden zu generieren als aus streng limitierten Nutzerrechten. Daher gehört jedes von der Agentur Creath produzierte, respektive realisierte Projekt, zu 100 % dem Kunden. Er allein entscheidet, wie er sein Endprodukt weiter benutzen möchte. Wir verzichten daher vollumfänglich auf zeitliche, oder geografische Nutzungseinschränkungen.

5.         ALLES WAS RECHT IST - GEISTIGES EIGENTUM SOWIE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT

Jedes geschaffene Werk, unabhängig dessen Herkunft oder Art (Musik, Film, Foto, Text u.v.m), unterliegt geistigem Eigentum.

Das bedeutet konkret, dass die Agentur Creath davon ausgeht, dass die vom Kunden angelieferten Daten und Dokumente, welche die Agentur Creath zur Weiterbearbeitung nutzt, in vollem Umfang dem Kunden gehören und somit keine Rechte Dritter verletzt werden.

6.         GUT VERPACKT UND ARCHIVIERT DATENSCHUT & AUFBEWAHRUNGSPFLICHT

Die Agentur Creath bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens 6 Monate nach Fertigstellung des Auftrages auf. Creath ist danach aus weiterer Aufbewahrungspflicht befreit, sofern nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde.

7.       MEET & GREAT - OFFERTENSTELLUNG & AUFTRAGSERTEILUNG

Offerten werden bei der Agentur Creath generell erst nach einer Vorbesprechung durch die Agentur Creath erstellt. Dies aufgrund dessen, dass wir jeden Kunden als individuelle Persönlichkeit respektieren und daher das optimale Paket für ihn und seine Bedürfnisse offerieren wollen.

Offerten werden bei der Agentur Creath im Übrigen nicht verrechnet. Die erstellte Offerte beinhaltet ein Akzeptanzfeld. Wird dieses mit Namen und Unterschrift des Offerten Empfängers ausgefüllt und die Offerte an uns retourniert, wird diese in einen effektiven Vertrag umgewandelt. Der Kunde hat selbstverständlich die Möglichkeit, 30 Tage, oder bis zur Überweisung der zu leistenden Akontozahlung (Siehe Punkt 13) vom Vertrag zurück zu treten. Die Preisbindung und Gültigkeit der Offerte erlischt nach 30 Tagen. 

8.       SHAKE HAND - DIE AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich oder per Mail erfolgen, bedarf jedoch der schriftlichen Bestätigung der erhaltenen Offerte. Die bestätigte Offerte dient als Basis der Auftragserteilung und setzt automatisch voraus, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.

Externe Beratungsgespräche sind kostenlos. 

9.       PRINT IST NICHT GLEICH DIGITAL - GUT ZUM DRUCK

Sofern der Kunde eine Printdienstleistung bei der Agentur Creath in Anspruch nimmt, erhält der Kunde stets ein Gut zum Druck, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, dies zu prüfen, und mit seiner schriftlichen Bestätigung an uns zu retournieren (per Mail oder Post). Damit bestätigt der Kunde mit sämtlichen Inhalten, wie auch dem Layout zufrieden zu sein. Korrekturen sind im Nachhinein mit Mehrkosten sowie unnötigem Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher, dass <<Gut zum Druck>> genau zu prüfen. WEBDIENSTLEISTUNGEN & ONLINEMARKETING (Paket Basic, Advanced, Profession­ al, AdWords u.v.m)

Webdienstleistungen, welche durch die Agentur Creath im Auftrag des Kunden produziert und im Anschluss publiziert werden, sind während der Produktionsphase über einen speziellen, an den Kunden zugesendeten Link einsehbar. Der aktuelle Projektstatus soll für den Kunden stets transparent und offen ersichtlich sein. Wir gehen unter Berücksichtigung von Punkt 3, Mitwirkungspflicht, davon aus, dass der Kunde diese Möglichkeit auch aktiv nutzt. Eine finale Liveschaltung des jeweiligen Erzeugnisses, wird erst nach endgültiger Prüfung und Bestätigung des Kunden durch die Agentur Creath erfolgen. 

10.     MENSCH DEUTSCH, DEUTSCH MENSCH I KORREKTURARBEITEN

Korrekturarbeiten sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Korrekturarbeiten behandelt und werden nach Rücksprache mit dem Kunden je nach weiterem vorgehen, separat in Rechnung gestellt

11.     VERRECHNUNG UND MEHRWERTSTEUER

Alle Offerten verstehen sich immer inkl. Mehrwertsteuer und sind Brutto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Mahnspesen betragen pauschal Fr. 50.-. Zusätzlich werden 10°/o Verzugszinsen (Rechnungstotal) ab Fälligkeitsdatum eingefordert.